Bekomme eine Mail, <br />
dass entdeckt wurde, dass <br />
ich während der Arbeitszeit <br />
zu viel privat im Internet surfe.<br />
<br />
Kriege Schweißausbrüche.<br />
Dann sehe ich, dass es <br />
nur ne Phishing-Mail von <br />
einem kryptischen <br />
Absender ist.<br />
<br />
Glück gehabt. 😅

Kommentare

Weder in der Schweiz noch in Deutschland darf der Arbeitgeber die Belegschaft lückenlos und ohne konkreten Verdacht überwachen. In der Schweiz ist das durch das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Art. 26 ArGV 3) ziemlich klar geregelt: Leistungs- und Verhaltenskontrollen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es geht um Sicherheit oder Technik – und selbst dann muss es angekündigt sein. Zum mitschneiden:... KEIN Arbeitgeber darf hierzulande das Surfverhalten einfach heimlich mitschneiden oder lückenlos überwachen. Sonst macht er sich selbst strafbar.

Keine Sorge, KI wird den digitalen Betrugs Trend auf eine neue Ebene bringen 👌

Bin ich froh das ich nicht solche Leute mit mir im H. hab. Würde mich mega nerven so nen privat surfer mit carrien zu müssen.

E. Jäkel könnte von E. sein ?

Die IT und ich haben jetzt eine Art Waffenstillstand. Sie drohen mir jetzt nicht mehr meinen Browserverlauf dem Chef zu melden, dafür klicke ich nicht auf Links in dubiosen Emails... 😁😁😁

ich neulich noch doof gescherzt und dann den Link geöffnet hahaha

V. Knusli ???

Y. ?

Immer schön den Verlauf löschen 😏

U. Klusek ?

A. Karlinger A. Schöpf

J. Schmitz

Made My Day

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