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In der Schweiz ist es per Gesetz verboten, Tiere wie Meerschweinchen, Goldfische, Wellensittiche oder andere gesellig lebende Haustiere einzeln zu halten. Sie müssen immer mindestens zu zweit sein.

In der Schweiz ist es per Gesetz
verboten, Tiere wie Meerschweinchen,
Goldfische, Wellensittiche oder
andere gesellig lebende Haustiere
einzeln zu halten. Sie müssen immer
mindestens zu zweit sein. - Inspirierendes Zitat mit Bild

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